Abmahnung erhalten – was tun?

Abmahnung erhalten – was tun?

Irgendwann kommt es im Leben der meisten Menschen einmal vor: eine Abmahnung kommt ins Haus. Sollte auch Ihnen das passieren, hei?t es zun?chst einmal, einen k?hlen Kopf bewahren. Eine Abmahnung ist kein Grund zur Panik. So sollten Sie also erst einmal tief durchatmen und dann das Dokument einmal genau betrachten. Stellen Sie fest, welche Verletzung Ihnen vorgeworfen wird und welches die genannten Fristen sind.

Eine Abmahnung sollte immer ernst genommen werden. Auch wenn die Verletzung, die Ihnen vorgeworfen wird, noch so absurd erscheint, sollten Sie also trotzdem die Zeit nehmen, sich umgehend mit der Abmahnung auseinanderzusetzten. Zumeist werden auch nur sehr kurze Fristen erteilt. In diesem Zeitraum m?ssen Sie handeln.

Zun?chst einmal gilt es also, die Abmahnung genau zu studieren. Seri?se Abmahnungen enthalten genaue Information ?ber die gesch?digte Partei, so dass Sie hier also herausfinden k?nnen, wem Sie ein Unrecht zugef?gt haben sollen. Ist ein Anwalt damit beauftragt worden, die Abmahnung im Namen des Gesch?digten abzufassen, so ist diese geb?hrenpflichtig. Verschickt der Gesch?digte die Abmahnung in eigenem Interesse, so k?nnen daf?r keine Geb?hren erhoben werden.

Als n?chstes sollten Sie sich dann mit dem erhobenen Vorwurf auseinandersetzen. Nat?rlich gibt es viele unterschiedliche Gr?nde, aus denen man Ihnen eine Abmahnung zuschicken kann. Manchmal verh?lt sich der Tatbestand auch ganz eindeutig. Werden Sie beispielsweise einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt und Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass sie gesch?tztes Material ver?ffentlicht haben, empfiehlt es sich, umgehend eine Unterlassungserkl?rung abgeben. Ist der Fall jedoch unklar, oder Sie sind sich keines Verschuldens bewusst, wird der Gang zum Anwalt unvermeidlich.

Es ist in jedem Falle ratsam, einen dieser beiden Wege zu w?hlen. Reagiert man n?mlich nicht auf die Abmahnung, so kann das zu schwerwiegenden Konsequenzen f?hren. In der Regel kommt schon kurz nach verstreichen der Frist eine vom Gericht ausgestellte einstweilige Verf?gung ins Haus, die geb?hrenpflichtig ist und auch empfindlich teurer, als die geb?hrenpflichtige au?ergerichtliche Abmahnung.

Nat?rlich gibt sich der Gesch?digte in den wenigsten F?llen mit einer Unterlassungserkl?rung zufrieden. Es kommt vielmehr zu einer Schadensersatzforderung. Dabei sollten Sie unbedingt Vorsicht walten lassen, da die Forderungen oft drastisch ?berh?ht sind. Prinzipiell haben Sie drei M?glichkeiten, auf die Schadensersatzforderung zu reagieren:

  1. Sie K?nnen die Forderung nat?rlich ganz einfach zahlen. Damit ersparen Sie sich weiteren ?rger und k?nnen die Sache als abgeschlossen betrachten. Ist die geforderte Summe m??ig, kann dies nat?rlich der beste Ausweg sein.
  2. Auch steht es Ihnen offen, die geforderte Schadensersatzsumme herunterzuhanden. Dabei ist es oft von Vorteil, direkt mit dem Gesch?digten zu verhandeln und die Gespr?che nicht ?ber dessen Anwalt abzuwickeln. In vielen F?llen kann man auf diese Weise zu einer Einigung kommen, die f?r beide Parteien annehmbar ist.
  3. Der dritte Weg ist es, eine Zahlung grunds?tzlich abzulehnen. Ist die Abmahnung von vornherein eher fragw?rdig, so kann dies in vielen F?llen zum Erfolg f?hren. Der Abmahner scheut sich, das Risiko einer Gerichtsverhandlung einzugehen und l?sst den Fall auf sich beruhen. Im gegenteiligen Falle kommt es zu einer Verhandlung vor dem zust?ndigen Amtsgericht. Hier besteht f?r den Abmahner die Gefahr, dass der Richter einen Vergleich anordnet. Ist diesem Fall muss der Abmahner einen Teil der Gerichtskosten tragen.