Die drei häufigsten Fehler bei Abmahnungen wegen Filesharing

Eine Abmahnung ist nicht das Ende der Welt. Aber das Schreiben vom Anwalt jagt den Empf?ngern in der Regel doch einen geh?rigen Schrecken ein. Un?berlegte Kurzschlussreaktionen sind die Folge, die die ganze Angelegenheit noch verschlimmern k?nnen. Die folgenden drei Fehler werden besonders h?ufig begangen und sollten von Ihnen vermieden werden.

1.? Die Abmahnung wird ignoriert

Stecken Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand und hoffen Sie, dass sich die Sache von selbst erledigt. Das wird nicht passieren. Stattdessen laufen Sie Gefahr, dass Ihnen eine einstweilige Verf?gung zugestellt wird oder es gar zu einer Unterlassungsklage kommt. Beide Szenarien bergen unkalkulierbare finanzielle Risiken! Zu diesem Zeitpunkt spielt es noch keine Rolle, ob Sie die abgemahnte Urheberrechtsverletzung auch tats?chlich begangen haben. Die Gegenseite verf?gt ?ber Datens?tze, aus denen hervorgeht, dass die IP-Adresse Ihres Computers zum Tatzeitpunkt dazu verwendet wurde, die Ihnen zur Last gelegte Urheberrechtsverletzung zu begehen. Es liegt nun an Ihnen, entsprechende Gegenbeweise vorzubringen.

Es bringt auch nichts, den Empfang der Abmahnung zu leugnen, weil sie beispielsweise nicht als Einschreiben, sondern lediglich per Briefpost zugestellt wurde. Die Gegenseite muss lediglich beweisen k?nnen, dass die Abmahnung korrekt verschickt worden ist, was in der Regel kein Problem darstellt.

2.? Man nimmt selber Kontakt auf

H?ufig enthalten Abmahnschreiben nicht nur Adresse und Telefonnummer der abmahnenden Kanzlei, sondern auch das Angebot, bei eventuellen R?ckfragen mit dem zust?ndigen Anwalt direkten Kontakt aufzunehmen. Davon sollten Sie jedoch unbedingt absehen. Zu gro? ist die Gefahr, dass Sie unbeabsichtigt eine Aussage machen, die sp?ter gegen Sie verwendet werden kann. Ihr Gespr?chspartner mag nett und zuvorkommend erscheinen, wird aber versuchen, Sie auf subtile Weise zu einem Schuldeingest?ndnis zu bewegen. Was einmal ausgesprochen wurde, l?sst sich nicht mehr zur?cknehmen und kann den Fall f?r Sie deutlich verkomplizieren.

3.? Die Unterlassungserkl?rung wird sofort unterschrieben

In dem Abmahnschreiben fordert man Sie mit markigen Worten und drastischen Strafandrohungen dazu auf, umgehend eine Unterlassungserkl?rung zu unterzeichnen. Die Frist hierf?r ist bewusst kurzfristig gesetzt und betr?gt meist nur wenige Tage. Lassen Sie sich dadurch aber nicht einsch?chtern und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigef?gte Erkl?rung. Suchen Sie stattdessen einen Rechtsanwalt auf und lassen Sie sich von ihm eine zu Ihren Gunsten modifizierte Unterlassungserkl?rung erstellen. Meist l?sst sich auf diese Weise auch die geforderte Abmahnsumme reduzieren. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der sich aus einer Schadensersatzzahlung und den Anwaltskosten zusammensetzt. Oft ist die Abmahngeb?hr ?bertrieben hoch angesetzt, so dass Spielraum nach unten besteht.