Sie übersenden uns das Abmahnschreiben, wir prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind und weisen die Ansprüche des Gegners in einem Schreiben zurück. Bestenfalls ist dann bereits alles erledigt und sie können wieder beruhigt schlafen.

Abmahnung von IPPC LAW erhalten? Wir helfen Ihnen, hohe Kosten abzuwenden!

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte hilft seit vielen Jahren bei juristischen Problemen. Eine von IPPC Law versandte Abmahnung bedeutet für gewöhnlich einen ziemlichen Schock für die Betroffenen und ihre Angehörigen.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist seit Jahren für Inhaber von Urheberrechten tätig und Profi in Sachen Abmahnungen wegen Filesharings. Nehmen Sie eine Abmahnung von IPPC Law stets Ernst, da ansonsten extreme finanzielle Konsequenzen drohen.

Wieso eine Abmahnung?

Musik ist genau wie Spielfilme und Dateien wie Anwendungsprogramme und Computerspiele durch das Urheberrecht geschützt. Der Upload in Filesharing-Tauschbörsen stellt eine urheberrechtliche Verwertungshandlung dar, die durch § 19a UrhG verboten ist, solange der Rechteinhaber nicht ausdrücklich seine Erlaubnis erteilt hat. Funktionsprinzip aller Tauschbörsen ist es, dass heruntergeladene Dateien für andere Tauschbörsenbenutzer gleichzeitig zum Download zugänglich gemacht werden. Der Grund für die Abmahnung ist also nicht das Herunterladen von Dateien, sondern das zur gleichen Zeit stattfindende Hochladen.

 

Noch einmal deutlich: Weder verstößt der Besuch von Tauschbörsen gegen das Gesetz, noch macht man sich damit in irgendeiner Weise strafbar. Problematisch wird es nur dann, wenn Sie Werke, die urheberrechtlich geschützt sind und an denen Sie keine Rechte haben, via Filesharing verbreiten oder auf anderem Wege öffentlich zugänglich machen. Dann kann der wirkliche Rechteinhaber Unterlassung, Auskunft und den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verlangen sowie Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Die finanziellen Folgen dieses scheinbar kleinen Fehlers können fatal sein. Eine unverzügliche Reaktion ist unumgänglich; sich einfach nicht zu rühren, löst zumeist sofort die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche aus, was eine weitere Erhöhung des verlangten Betrages zur Folge hätte. Sofort sollte ein auf diesen Bereich spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden.

 

Problematisch daran ist jedoch, dass die Abmahnungen häufig so versandt werden, dass sie dem Empfänger erst am Donnerstag zugestellt werden, die gesetzte Frist aber bereits am Montag ausläuft. Folglich bleiben den Betroffenen effektiv lediglich zwei Tage, um einen einen kompetenten Anwalt zu finden. Dermaßen kurze Fristen sind gesetzlich nicht zu beanstanden, erschweren die Suche nach einem versierten Rechtsanwalt aber sehr.

 

Es gibt dennoch eine Vielzahl von rechtlichen Ansatzpunkten und Möglichkeiten, unberechtigte Ansprüche abzuwehren sowie überzogene Forderungen deutlich zu verringern.

 

Bitte kontaktieren Sie uns für eine unentgeltliche Erstbewertung Ihres Falles.

 

Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung wollen wir Ihnen bei ungerechtfertigten Abmahnungen helfen. Unser Erfolg spricht für sich.

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