Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß: Und nun?

IPPC Law – Haben Sie eine Abmahnung von IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? ?Was soll das denn?? – von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Gesch?ftsf?hrer.

Falls Sie von IPPC Law eine Abmahnung wegen Urheberrechtsversto? erhalten haben, dann sind Sie hier genau richtig. Im Folgenden erl?utern wir Ihnen, wer IPPC Law ist und warum Sie angeschrieben wurden.

Wer sind wir?

Wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und sind t?tig im Bereich Urheberrecht. Wir vertreten internationale Mandanten in Angelegenheiten mit Ber?hrung zum geistigen Eigentum. Insbesondere der Schutz der Urheberrechte und verwandter Schutzrechte gegen Bedrohungen aus dem Internet ist unsere Kernkompetenz.

Warum erhalten Sie Post?

Es geht um eine Urheberrechtsverletzung. Wir vertreten den Rechteinhaber. Uns wurden ihre Daten von Ihrem Internetunternehmen. Eine gutachterlich gepr?fte Ermittlungssoftware hat festgestellt, dass von Ihrer IP-Adresse zum Zeitpunkt der Ermittlung die Verletzungshandlung begangen wurde. Das zust?ndige Landgericht hat daraufhin eine richterliche Anordnung nach ? 101 IX Urhebergesetz getroffen, nach der Ihr Internet Service Provider (ISP) zur Herausgabe der Daten berechtigt und verpflichtet ist. Das Aktenzeichen des Gerichtsbeschlusses, aufgrund dessen die Daten herausgegeben wurden, ist in der Abmahnung angegeben. Das hei?t von Ihrem Internetanschluss wurde das gesetzlich gesch?tzte Werk ver?ffentlicht.

Grundlage des Schreibens

Nach ? 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG werden Sie zum Schadensersatz verpflichtet angesehen. Nach dieser Vorschrift ist, wer das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz gesch?tztes Recht widerrechtlich sowie vors?tzlich oder fahrl?ssig verletzt, dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nur derjenige, der die Rechte an einem Werk hat, entscheidet, wer und wie das Werk genutzt werden darf. Das Anbieten von Werken mittels eines Filesharing-Programms in sogenannten „Peer-to-Peer“-Netzwerken im Internet ist rechtswidrig.

Warum keine Klage oder kein Strafverfahren?

Der Gesetzgeber hat dem Verletzten die M?glichkeit gegeben gem?? ? 106 Urhebergesetz Strafanzeige zu stellen. Eine solche Strafanzeige wurde nicht gestellt. Wegen der zivilrechtlichen Anspr?che hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass vor Einleitung des Gerichtsverfahrens eine au?ergerichtliche Einigung versucht werden soll. Daher haben Sie diese Schreiben erhalten.

Wie kl?re ich die Situation?

Viele Angeschriebene meinen, Sie seien nicht verantwortlich, weil die Rechtsverletzung zu lange her sei, nicht aufkl?rbar oder von anderen begangen worden sei. Diese Punkte hat die Rechtsprechung bereits gekl?rt: aus technischen Gr?nden ver?ndert sich ihre IP-Adresse des Anschlusses oder hier Internetanbieter nutzt weitere Anbieter um den Service zur Verf?gung zu stellen. Auch hat die Rechtsprechung gekl?rt: Sie wurden als Anschlussinhaber ermittelt. Wer die Tat ?ber Ihren Anschluss begangen hat, k?nnen nur Sie wissen. Nach der Rechtsprechung gilt daher die tats?chliche Vermutung daf?r, dass Sie die Tat selbst begangen haben. Ggf. m?ssen Sie uns benennen, wer den Rechtsversto? begangen haben soll.

Was m?chte der Rechteinhaber erreichen?

Der Rechteinhaber m?chte vermeiden, dass sich Rechtsverletzungen wiederholen. Deshalb regen wir an, dass Sie versprechen die Handlung nicht zu wiederholen. Um die Ernsthaftigkeit herzustellen soll nach der Rechtsordnung das Versprechen mit einer Vertragsstrafe versehen werden. Nur so kann erreicht werden, dass der Rechtsverletzer ernsthaft erkl?rt, er werde sich in der Zukunft rechtstreu verhalten. Zudem m?ssen Sie f?r die Rechtsverletzung Schadenersatz bezahlen und die Kosten der Abmahnung tragen. Diese Kosten – Schadenersatz und Abmahnkosten – orientieren wir an der Rechtsprechung zum Thema.

Kann ich Raten zahlen oder mir einen Anwalt nehmen?

Unsere Mandanten haben uns gestattet, Ratenzahlungsvereinbarungen zu schlie?en. Das ist aber nicht in jedem Fall so. Bitte sprechen Sie uns gerne an; einen eigenen Rechtsanwalt k?nnen Sie jederzeit einschalten. Bitte beachten Sie, dass die Kosten hierf?r zu ihren Lasten gehen und nicht auf die Anspr?che unseres Rechteinhabers angerechnet werden k?nnen.

Ich habe weitere Fragen, die hier nicht beantwortet wurden.

Sie k?nnen uns unter 030 ? 577 004 999 zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr von Montag bis Freitag erreichen. Wenn Sie au?erhalb dieser Zeiten anrufen, k?nnen Sie Ihre Telefonnummer, Ihren Namen und Ihr Aktenzeichen hinterlassen. Sie k?nnen auch gerne eine E-Mail senden. Wir rufen Sie zur?ck und kl?ren mit Ihnen in Ruhe den Sachverhalt.

V.i.S.d.P.:

Daniel Sebastian
Rechtsanwalt

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10407 Berlin

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Telefax +49 30 577 004 994
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Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurf?rstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh?ren seit Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der T?tigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement. Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Weitere Informationen unter: https://www.ippclaw.com/

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