Abmahnungen: Auswirkungen und rechtliche Vorgehensweise?

Abmahnungen von IPPC Law wegen MG Premium und Gamma Entertainment wegen der Nutzung von Erwachsenen Filmen ? wie rechtlich reagieren? – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Malteserstra?e 170, 12277 Berlin.

Zwei Anwaltskanzleien aus Berlin sind seit Jahren im Markt f?r Abmahnungen t?tig. Es handelt sich um die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Storkower Str. 158, 10407 Berlin sowie den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurf?rstendamm 103/104, 10711 Berlin der als Gesch?ftsf?hrer der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und in eigener Person als Einzelanwalt Abmahnungen vornimmt. Es geht um Titel im Bereich ?FSK 18?, deren Rechteinhaber die MG Premium Ltd. aus Zypern und das kanadische Unternehmen Gamma Entertainment Inc. verantwortlich zeichnen. Filmwerke dieser Art verursachen nach realistischen Statistiken gro?e Datenstr?me im Internet. Sie gelten als Milliardenmarkt.

Wer eine Abmahnung erh?lt, muss pr?fen, ob er dieser nachkommt, um weitere hohe Kosten und Aufwand zu vermeiden.

Die Beanstandungen sind ?hnlich: Der Abgemahnte wird angesprochen, weil ?ber seinen Computer oder sein Netzwerk rechtlich gesch?tzte Werke der MG Premium Ltd. oder der Gamma Entertainment Inc. ?ffentlich zur Verf?gung gestellt worden sind. Dies ist das sogenannte ?Filesharing?. Filesharing ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks. Internet-Tauschb?rsen geh?ren zu den Tauschb?rsen, an denen Tauschhandel betrieben wird. Das Urheberrecht sch?tzt k?nstlerische oder wissenschaftliche technische Leistungen, die eine gewisse Originalit?t und Kreativit?t aufweisen. Der Schutz besteht unabh?ngig von einer Registrierung, eines Copyright-Vermerks oder anderen Formalit?ten.

Welche Anspr?che macht Herr Daniel Sebastian beziehungsweise IPPC Law geltend? Die Vorw?rfe und Anspr?che sind immer gleich:

  • Es ist verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserkl?rung abzugeben
  • Ein Vergleichsbetrag soll gezahlt werden.
  • Das umgehende und langfristige L?schen der angebotenen Datei von der Festplatte wird verlangt.
  • Die Frage ist, wie hiermit umgehen: Die Anspr?che k?nnen, m?ssen aber nicht berechtigt sein.
  • Das deutsche Recht mit den entsprechenden Normen sowie der Rechtsprechung gibt die M?glichkeit, hiergegen vorzugehen.

Wichtige Tipps und Tricks:

  1. ?Kontakt zu einem qualifizierten, rechtlichen Berater.
  2. Keine au?ergerichtlichen Zusagen oder Gest?ndnisse gegen?ber denjenigen, die diese Briefe versenden.
  3. ?Keine Unterlassungserkl?rung einfach unterschreiben, sondern genau pr?fen.
  4. Zahlungsfl?sse ?berwachen.

Mehrfach sind einstweilige Verf?gungen und Klagen bekannt geworden, die f?r den Schuldner (also denjenigen, der abgemahnt worden ist) sehr teuer geworden sind.

Fazit: Fristen drohen – besser qualifizierte Hilfe in Anspruch nehmen als in eine Falle laufen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist seit 1995 zugelassen und wurde mehrfach – unter anderem von der Zeitschrift Capital und dem Handelsblatt – als erfahrener Jurist genannt. Seine Kanzlei vertritt seit Jahren tausende von Gesch?digten und Betroffenen.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Kontakt:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Malteserstrasse 170

12277 Berlin
www.dr-schulte.de
dr.schulte@dr-schulte.de
030-22 19 220 20

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktm??ig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes t?tig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Erg?nzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de