EU-Internetrecht: Informationsweitergabe auf sicheren Kanälen

Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie der Europ?ischen Union durch die Bundesrepublik Deutschland, von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin

Deutschland beabsichtigt, den Entwurf des zur Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie erforderlichen Gesetzes rechtzeitig vorzulegen, so dass der Bundestag hier?ber noch in der laufenden Wahlperiode abschlie?end entscheiden kann.

Ab dem 17. Dezember 2021 sollen sich Whistleblower auf sichere Kan?le zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegen?ber den Beh?rden verlassen k?nnen. Dar?ber hinaus sollen sie wirksam vor Entlassung, Bel?stigung oder anderen Formen von Vergeltungsma?nahmen gesch?tzt sein.

Hintergrund der europaweiten Regelung

Der Schutz von Hinweisgebern in der EU war bis dato nur uneinheitlich geregelt. Die meisten EU-L?nder gew?hren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder f?r gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.

Der Rechtsakt wurde f?rmlich unterzeichnet und im Amtsblatt ver?ffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Weiterhin ermutigt die Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten die Anwendungsbereiche bei der Umsetzung der Richtlinie auszudehnen. Damit soll ein umfassender und koh?renter Rechtsrahmen auf nationaler Ebene gew?hrleistet werden.

Die notwendigen Abstimmungen in der Bundesregierung dauerten an, hei?t es darin weiter. Die Arbeiten an dem Entwurf des zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Gesetzes seien noch nicht abgeschlossen, sagt die Regierung.

Durch die j?ngsten Skandale wie dem Diesel-Skandal, Luxleaks, den Panama Papers, dem Fipronil-Vorfall oder dem Skandal um Cambridge Analytica sind umfangreiche F?lle von Fehlverhalten in Unternehmen oder Organisationen offengelegt worden,

Was sind Hinweisgeber?

Ein Hinweisgeber ist eine Person, die Informationen ?ber Verst??e gegen das EU-Recht meldet oder offenlegt, die ihr im Rahmen ihrer beruflichen T?tigkeiten zur Kenntnis gelangt sind. Somit ist die Richtlinie auf Arbeitnehmer ebenso anwendbar wie auf Selbst?ndige, Freiberufler, Berater, Auftragnehmer, Lieferanten, ehrenamtlich T?tige, unbezahlte Praktikanten und Stellenbewerber.

Damit Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, keine Sanktionen f?rchten m?ssen, werden sie durch die Richtlinie gesch?tzt, wenn sie bei ihrer Meldung triftige Gr?nde zu der Annahme hatten, dass die ?bermittelten Informationen wahr waren, oder wenn sie den ernsthaften Verdacht hegen, dass sie eine widerrechtliche Handlung beobachtet hatten.

Welche Gebiete sind betroffen?

Die Richtlinie der EU betrifft nur Punkte f?r die die Europ?ische Union zust?ndig ist. Da weite Teile des Rechts von europ?ischen Punkten betroffen sind gilt der Schutz f?r folgendes:

  • ?ffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen sowie Bek?mpfung der Geldw?sche und der Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • kerntechnische Sicherheit,
  • ?ffentliche Gesundheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsph?re und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Durch die Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie wird die Rechtslage f?r die Aufdeckung von Skandalen einfacher. Personen, die sich offenbaren, werden gesch?tzt. Voraussetzung ist allerdings, dass die gutgl?ubig waren.

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Daniel Sebastian
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