Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – Kartellrecht

Monopolisten – wirtschaftliche Vorteile: Preiskartelle – Mengenkartelle – Konditionskartelle – Produktionskartelle – Submissionskartelle, was ist erlaubt, was ist verboten – Diskussionsbeitrag Daniel Sebastian, Rechtsanwalt in Berlin und Gesch?ftsf?hrer der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Von Kartellen hat wohl jeder schon einmal geh?rt. Das diese nicht erlaubt sind ist vielen klar. Doch was ist ?berhaupt verboten? Und ab wann kann von einem Kartell gesprochen werden? Ein Kartell ist die Absprache zwischen Unternehmern oder Unternehmen der gleichen Marktseite. Die Beteiligten verfolgen dabei das Ziel, den Wettbewerb zu beschr?nken beziehungsweise zu st?ren. Es wird versucht, die wirtschaftlichen Vorteile eines Monopolisten ausnutzen ohne die Autonomie der der einzelnen Wirtschaftssubjekte aufzugeben.

GWB ? Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr?nkungen

Diese Vereinbarungen sind aufgrund von ? 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr?nkungen (GWB) verboten und k?nnen nach ? 33 GWB zu Anspr?chen auf Beseitigung und Unterlassung f?hren. Des Weiteren ist das Betreiben eines Kartells eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Das h?rt sich jetzt erst einmal relativ harmlos an. Das Gegenteil ist der Fall. Die H?he des Bu?geldes kann bis zu eine Millionen Euro betragen oder bis zu 10% des Umsatzes des Unternehmens entsprechen und somit betr?chtlich h?her als eine Millionen Euro ausfallen (? 81 Abs. 4 GWB).

Welche Formen von Kartellen gibt es?

Kartelle k?nnen nach der Art der Aktionsparameter klassifiziert werden. Preiskartelle sprechen einen gemeinsamen Preis ab, w?hrend Mengenkartelle sich ?ber die produzierte Menge einigen. Konditionenkartelle legen eine einheitliche Anwendung von Gesch?fts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen fest. Produktionskartelle regeln die Produktarten und Produktmerkmale sowie das Produktionsverfahren einheitlich. Submissionskartelle sprechen sich untereinander bei der Abgabe von Angeboten auf ?ffentliche Ausschreibungen ab. Bei Preis- und Mengenabsprachen handelt es sich um Hardcore Kartellen, die den Wettbewerb stark beschr?nken und somit vom Staat schnell zu unterbinden sind.

Allerdings gibt es einzelne Ausnahmen. Die Landwirtschaft ist vom Kartellverbot ausgenommen (? 28 GWB), in der Pressebranche besteht eine Ausnahme f?r die Preisbindung bei Zeitungen (? 30 GWB), ?ffentliche Unternehmen wie zum Beispiel die Wasserwirtschaft sind zum Teil vom Verbot der wettbewerbsbeschr?nkenden Vereinbarungen ausgenommen (? 31 f. GWB) und f?r Sparkassen oder genossenschaftliche Banken gelten Sonderregeln im Bereich der Fusionskontrolle (? 35 Abs. 2 GWB). Diese Ausnahmen gibt es, da hier von einem ?berragenden Interesse der Allgemeinheit vor dem Wettbewerb gesprochen werden kann.

Wozu braucht es ?berhaupt einen Wettbewerb?

Ein funktionierender Wettbewerb erf?llt viele Funktionen f?r die gesunde Volkswirtschaft: Ein funktionierender Wettbewerb erf?llt eine gesellschaftspolitische Funktion in dem er vor ?berm??iger und ungerechtfertigter Macht einzelner Personen oder Unternehmen sch?tzt. Au?erdem hat er auch eine ?konomische Funktion. Schutz entsteht durch eine Verteilungsfunktion innerhalb der Volkswirtschaft, die das Entstehen nicht leistungsgerechten Einkommens verhindert. Eine weitere Funktion ist die sogenannte Allokationsfunktion, welche die Anpassung der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital, die sogenannte Angebotsstruktur und des Faktoreinsatzes zur Folge hat. Durch die Selektierung der effizienten Unternehmen durch einen funktionierenden Wettbewerb entsteht und erf?llt sich die Fortschrittsfunktion. Unternehmen realisieren technischen Fortschritt, um weiterhin am Markt zu bestehen.

Kronzeugenregelung f?r kooperierende Kartell Teilnehmer

Da es f?r die Beh?rden sehr schwer ist Kartelle aufzudecken, hat sich die sogenannte Kronzeugenregelung herausgebildet. Hierbei gibt es f?r das Bundeskartellamt, Tr?ger des deutschen Wettbewerbsrechts, die M?glichkeit einem kooperierenden Kartell Teilnehmer die Geldbu?e zu erlassen. Dem Kartell Teilnehmer, der sich als erstes an die Beh?rde wendet und das Kartell aufdeckt. Diese Regelung f?hrt zu extremer Instabilit?t von Kartellen, da es nicht mehr sicher ist, sich auf seine Mitstreiter zu verlassen. Voraussetzung f?r den Erlass und die Reduktion des Bu?geldes ist hierbei jedoch zus?tzlich eine dauerhafte und uneingeschr?nkte Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt.

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