Der Fall Beltracchi, der Fall Ann Freedman & Glafira Rosales und die Filme ?Made You Look: A True Story About Fake Art? und ?Beltracchi ? Die Kunst Der F?lschung? – Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht ?ber Kunstf?lscher am Werk, den Diebstahl geistigen Eigentums, die T?uschung der Kunstszene zum eigenen Vorteil und Betrug zu Lasten der K?ufer. Die Fragen stellte Valentin Schulte, stud. iur., Berlin
F: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Sebastian, als seit vielen Jahren st?ndig mit dem Urheberrecht vertrauter Fachmann w?rden wir gerne mit Ihnen gemeinsam die rechtlichen Aspekte von Kunstf?lschungen beleuchten. Ist jede F?lschung eines Kunstwerkes gleich Betrug?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Nicht jede F?lschung eines urheberrechtlich gesch?tzten Werkes ist gleich ein Betrug. Meistens liegt in der unerlaubten Vervielf?ltigung eines Werkes eine Urheberrechtsverletzung. Es gibt nat?rlich Ausnahmen. So gibt es etwa das Recht auf eine Privatkopie gem?? ? 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Zum Betrug wird die Urheberrechtsverletzung dann, wenn das kopierte Werk, zum Beispiel ein Bild eines ber?hmten Malers, f?r echt ausgegeben wird und als solches verkauft wird. Denn dann wird der K?ufer ?ber die Echtheit bzw. ?ber den Urheber des Werkes und damit auch ?ber den Wert get?uscht. Zahlt der K?ufer dann den Kaufpreis und nimmt damit die sogenannte Verm?gensverf?gung gem?? ? 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor, ist der Betrug vollendet. Allerdings ist auch schon der Versuch strafbar, ? 263 Absatz 2 StGB.
F: Was k?nnen Sie zum Fall Beltracchi sagen?
Wolfgang Beltracchi hat meines Wissens keine Werke kopiert, sondern Stile. Er hat also nicht 1:1 gef?lscht, sondern sich angesehen, wie ein bestimmter K?nstler gemalt oder Skulpturen erschaffen hat. Dann hat er diesen Stil kopiert, sich in den K?nstler hinein gedacht und eine neues Werk in dessen Stil geschaffen. So kopierte er bekannte Maler wie Heinrich Campendonk, Max Ernst und Max Pechstein, Fernand L?ger, Andr? Derain und andere, ohne allerdings einzelne Bilder konkret zu kopieren. Darin liegt an sich keine Urheberrechtsverletzung, vielmehr war darin auch eine erhebliche k?nstlerische Leistung zu sehen, so dass diese Bilder selbst urheberrechtlichen Schutz genie?en ? zu Gunsten von Wolfgang Beltracchi!
Das Problem war vielmehr die Verwendung der Unterschrift der Maler und dann im sp?teren Verlauf der Verkauf der Bilder und Skulpturen als ?echt?, also als von dem jeweiligen K?nstler stammend. Darin war ein vollendeter Betrug zu erblicken.
Ein ?hnlicher Fall sind die Skulpturen des Schweizer Bildhauers Alberto Giacometti, die der Niederl?nder Robert Driessen hundertfach f?lschte und gewinnbringend verkaufte. Auch Driessen wurde wegen Betruges verurteilt. Auch dieser lag in der T?uschung der K?ufer.
Der Fall Beltracchi ist in einigen sehr interessanten und sehenswerten Dokumentationen aufbereitet.
F: Es gibt auch einen ganz aktuellen Film zum Thema Betrug in der Kunstwelt. Worum geht es da?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian: ?Made You Look: A True Story About Fake Art? ist die neueste Dokumentation ?ber Betrug in der Kunst, F?lschungen und Urheberrechtsverletzungen auf Netflix. In diesem spannenden Film geht es um die angesehene Galeristin Ann Freedman, die ehemalige Pr?sidentin der Knoedler Gallery in New York, die von der Gesch?ftsfrau Glafira Rosales Kunstwerke im Wert von ?ber 80 Millionen $ erhalten und verkauft hat.
Leider waren diese Kunstwerke allesamt F?lschungen. Hier ging es dann sowohl um Urheberrechtsverletzungen, als auch um Betrug. Es ging auch um die Eitelkeiten in der Szene, die Macht der Galeristen, Auktionsh?user und Experten. Am Ende wurde hier wohl tats?chlich niemand verurteilt, die Beteiligten einigten sich wohl alle, um ihren guten Ruf als Kenner der Szene und Kunstexperten zu wahren und nicht als die dummen Opfer eines Betruges dazustehen.
F: Was ist Ihr Fazit?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Nicht jede Kopie eines urheberrechtlich gesch?tzten Werkes ist gleich ein Betrug. Manchmal stellt es noch nicht mal eine Urheberrechtsverletzung dar. Umgekehrt kann ein Betrug auch dann vorliegen, wenn es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt.
Die besprochenen Filme sind beide sehenswert. Sie sind spannend und geben interessante Einblicke in die manchmal doch sehr abgehobene Kunstszene.
Wenn Sie selbst Anhaltspunkte daf?r haben, Opfer eines Betruges durch eine F?lschung von Kunst oder anderen urheberrechtlich gesch?tzten Werken geworden zu sein, lohnt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen. Es ist dann auch fast immer zu raten, Strafanzeige zu erstatten. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln dann f?r einen. Ein Rechtsanwalt kann sp?ter im Verfahren Akteneinsicht nehmen und so relevante Informationen ?ber die T?ter erlangen, um Schadensersatzanspr?che geltend zu machen.
V.i.S.P.:
Valentin Schulte
stud. iur. & Blogger
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